Die Einstellung ausländischer Fachkräfte bringt besondere Pflichten für Arbeitgeber mit sich. Wer diese nicht kennt oder nicht einhält, riskiert empfindliche Sanktionen — von Bußgeldern bis zu strafrechtlichen Konsequenzen. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen und einem strukturierten Prozess sind diese Pflichten problemlos zu erfüllen.
Die drei zentralen Pflichten
Die Prüfpflicht verlangt, dass Sie sich vor Beschäftigungsbeginn vergewissern, dass ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt, der die konkrete Beschäftigung erlaubt. Die Dokumentationspflicht verlangt, dass Sie eine Kopie des Aufenthaltstitels für die gesamte Dauer der Beschäftigung aufbewahren. Die Meldepflicht verlangt, dass Sie bei vorzeitiger Beendigung der Beschäftigung die Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen informieren.
Sanktionen bei Verstößen
Beschäftigung ohne gültigen Aufenthaltstitel kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Bei mehr als fünf illegal Beschäftigten oder wiederholten Verstößen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zusätzlich: Eintrag ins Gewerbezentralregister und Übernahme von Abschiebungskosten.
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