Wenn Sie als Arbeitgeber eine Fachkraft aus einem Nicht-EU-Land einstellen möchten, gibt es einen Weg, der den gesamten Behördenprozess deutlich verkürzt: das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Statt einzeln mit Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit und Botschaft zu kommunizieren, wird alles über eine zentrale Anlaufstelle koordiniert — die Ausländerbehörde.

Das Ergebnis: Statt sechs oder mehr Monate dauert der Gesamtprozess in der Regel maximal vier Monate. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen den genauen Ablauf, die Fristen und die Kosten.

Wer kann das Verfahren nutzen?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren steht jedem Arbeitgeber offen, der eine Fachkraft aus einem Drittstaat einstellen möchte. Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine Vollmacht der Fachkraft. Es funktioniert für alle Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit — Fachkräfte mit Berufsausbildung, mit Hochschulabschluss, Blaue Karte EU und seit März 2024 auch für die Anerkennungspartnerschaft.

Der Ablauf in fünf Schritten

1. Vereinbarung mit der Ausländerbehörde

Sie als Arbeitgeber schließen eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde ab. Darin werden die Mitwirkungspflichten beider Seiten festgelegt. Die Gebühr beträgt 411 Euro — unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

2. Berufsanerkennung

Die Ausländerbehörde leitet die Unterlagen an die zuständige Anerkennungsstelle weiter. Diese muss innerhalb der gesetzlichen Frist entscheiden. Bei reglementierten Berufen wie Pflege oder Therapie ist die Anerkennung zwingend. Bei nicht-reglementierten Berufen kann die Fachkraft auch über die Erfahrungssäule oder die Anerkennungspartnerschaft einreisen.

3. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Die BA prüft die Arbeitsbedingungen und das Gehalt. Wichtig: Die BA hat nur eine Woche Bearbeitungszeit. Wird diese Frist überschritten, gilt die Zustimmung als erteilt — die sogenannte Zustimmungsfiktion. Für viele Aufenthaltstitel, darunter die Blaue Karte EU, ist die Zustimmung der BA ohnehin nicht erforderlich.

4. Vorabzustimmung und Visumstermin

Die Ausländerbehörde erstellt eine Vorabzustimmung, die automatisch an die zuständige Botschaft übermittelt wird. Die Botschaft muss innerhalb von drei Wochen einen Termin vergeben. Die Fachkraft muss dort nur noch persönlich erscheinen und biometrische Daten abgeben.

5. Visumserteilung

Die Botschaft entscheidet innerhalb von sechs Wochen über das Visum. Nach Erteilung kann die Fachkraft einreisen und die Arbeit aufnehmen. Der Aufenthaltstitel wird dann bei der Ausländerbehörde in Deutschland beantragt.

Kosten im Überblick

Die Gebühr für das beschleunigte Verfahren beträgt 411 Euro. Hinzu kommen die Visumsgebühr von 75 Euro, die Kosten für das Anerkennungsverfahren (100 bis 600 Euro je nach Beruf) und gegebenenfalls Übersetzungskosten. Die Gesamtkosten für den behördlichen Prozess liegen typischerweise zwischen 800 und 1.500 Euro.

Familiennachzug inklusive

Ein oft unterschätzter Vorteil: Im beschleunigten Verfahren kann der Familiennachzug parallel bearbeitet werden. Ehepartner und minderjährige Kinder können gleichzeitig einreisen, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Einreise der Fachkraft gestellt wird. Das spart Monate und erhöht die Bindung der Fachkraft erheblich.

Was PersonalvermittlungPlus für Sie übernimmt

Der Ablauf klingt strukturiert — und das ist er auch. Aber die Praxis zeigt, dass fehlende Dokumente, unvollständige Anträge und Kommunikationsprobleme zwischen Behörden den Prozess verzögern können. Genau hier setzen wir an.

PersonalvermittlungPlus steuert das gesamte beschleunigte Fachkräfteverfahren für Sie. Wir bereiten alle Unterlagen vor, kommunizieren mit Ausländerbehörde, Anerkennungsstelle und Botschaft und sorgen dafür, dass die Fristen eingehalten werden. Gleichzeitig kümmern wir uns um alles, was darüber hinausgeht: Sprachkurs in unserer hauseigenen Sprachschule Education by PVPLUS, Wohnungssuche, Onboarding und Integration. Für Sie fühlt sich das an wie eine ganz normale Inlandseinstellung.

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