Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde 2023 grundlegend reformiert und ist in drei Stufen in Kraft getreten. Für Arbeitgeber hat sich damit mehr verändert als in den zehn Jahren zuvor zusammen. Die Hürden für die Einstellung internationaler Fachkräfte sind massiv gesunken — und es gibt erstmals Wege, die eine Beschäftigung ermöglichen, noch bevor das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist.
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die drei Stufen und was sie für Ihr Unternehmen konkret bedeuten.
Stufe 1 — November 2023: Blaue Karte EU neu gedacht
Die erste Stufe reformierte die Blaue Karte EU grundlegend. Die Gehaltsschwellen wurden deutlich abgesenkt — für 2026 gelten 50.700 Euro für Regelberufe und 45.934 Euro für Mangelberufe. IT-Fachkräfte können die Blaue Karte auch ohne formalen Hochschulabschluss erhalten, wenn sie mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen. Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss erhielten einen Rechtsanspruch auf den Aufenthaltstitel — und können jede qualifizierte Beschäftigung ausüben, nicht nur im erlernten Beruf.
Stufe 2 — März 2024: Berufserfahrung zählt
Die zweite Stufe brachte die sogenannte Erfahrungssäule: Fachkräfte mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einer im Herkunftsland staatlich anerkannten Qualifikation können in nicht-reglementierten Berufen arbeiten — ohne formale deutsche Anerkennung. Gleichzeitig trat die Anerkennungspartnerschaft in Kraft: Fachkräfte können einreisen und arbeiten, während das Anerkennungsverfahren noch läuft. Voraussetzung sind Deutsch auf A2-Niveau und ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
Außerdem wurde die Westbalkanregelung dauerhaft entfristet und ein neuer Zugangsweg für Pflegehilfskräfte aus Drittstaaten geschaffen.
Stufe 3 — Juni 2024: Chancenkarte und erweiterte Westbalkanregelung
Die dritte Stufe führte die Chancenkarte ein — ein punktebasiertes System, das Fachkräften erstmals erlaubt, ohne Stellenangebot nach Deutschland einzureisen und vor Ort einen Job zu suchen. Die Westbalkanregelung wurde auf 50.000 Zustimmungen pro Jahr verdoppelt. Im ersten Jahr wurden bereits über 10.000 Chancenkarten-Visa erteilt.
Was bedeutet das konkret für Arbeitgeber?
Die Veränderungen sind für Arbeitgeber in drei Punkten relevant. Erstens: Der Talentpool ist massiv gewachsen. Fachkräfte können jetzt über mehr Wege legal nach Deutschland kommen als je zuvor. Zweitens: Die Anerkennungspartnerschaft beschleunigt den Prozess erheblich — Ihre neue Fachkraft kann arbeiten, während die formale Anerkennung noch läuft. Drittens: Für IT-Fachkräfte entfällt die Pflicht zum Nachweis von Sprachkenntnissen für das Visum.
Was sich nicht geändert hat: Der behördliche Prozess bleibt komplex. Zwischen Ausländerbehörde, Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit und Botschaft müssen viele Fäden zusammenlaufen. Genau deshalb setzen immer mehr Unternehmen auf einen Partner, der den gesamten Prozess steuert.
Wie PersonalvermittlungPlus die neuen Möglichkeiten nutzt
Wir kennen jeden Paragraphen und jede Frist des neuen Gesetzes — und setzen die Neuerungen aktiv ein. Ob Anerkennungspartnerschaft, Erfahrungssäule oder beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Wir wählen für jede Fachkraft den schnellsten und sichersten Weg. Und wir übernehmen den gesamten Prozess — von der Rekrutierung über Sprachkurs und Visum bis zur Wohnungssuche und Integration. Alles aus einer Hand, damit sich die Einstellung einer internationalen Fachkraft für Sie anfühlt wie eine Inlandseinstellung.
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