Die Westbalkanregelung ist einer der unkompliziertesten Wege, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen. Sie erlaubt Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien jede Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen — unabhängig von der formalen Qualifikation.
Kontingent und Nachfrage
Das Kontingent wurde Mitte 2024 auf 50.000 Zustimmungen pro Jahr verdoppelt. Die Nachfrage übersteigt das Angebot trotzdem deutlich — im Dezember 2025 musste die Bundesagentur für Arbeit rund 18.000 Anfragen ablehnen, weil das Kontingent erschöpft war. Die Vergabe erfolgt über ein monatliches Losverfahren an den Botschaften.
Voraussetzungen
Benötigt wird ein konkretes Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers in Deutschland. Eine Qualifikation oder Berufsanerkennung ist nicht erforderlich. Zeitarbeit ist ausdrücklich verboten. Die Fachkraft muss das Visum bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland beantragen.
Warum die Westbalkanregelung für Arbeitgeber attraktiv ist
Die Westbalkan-Staaten haben eine hohe Beschäftigungsquote in Deutschland: 58,8 Prozent — über dem Durchschnitt ausländischer Arbeitskräfte. Ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit erwerbsbezogenem Aufenthaltstitel kommt aus diesen Ländern. Die kulturelle Nähe und die geografische Erreichbarkeit machen die Integration vergleichsweise einfach.
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